So, meine Damen und Herren, herzlich willkommen zum Dienstagswebinar in der Vorlesung Strafrecht
2. Herzlich willkommen auch, liebe Herr Lang. Vielen Dank, dass Sie wieder im Frage- und
Antwortbereich für uns dabei sind. Und ja, ich habe heute eigentlich gar nicht wirklich
was Organisatorisches vorne abzuklären. Das heißt, von meiner Seite können wir im Grunde
genommen gleich zu den Inhalten kommen. Vorbehalte ich natürlich irgendwelcher
organisatorischen Fragen, die Sie vielleicht haben zur Vorlesung, zur Abschlussklausur,
zu was auch immer. Sieht im Moment jedenfalls nicht so aus. Wenn irgendwelche Fragen noch
auftauchen, dann können wir das, wollte ich gerade sagen, im Laufe der Vorlesungen noch
auf den, aber hier ist es doch eine Frage schon aufgetaucht. Ja, Herr Frank, bitteschön.
Ich hätte nur eine Frage, wird die Klausur weiterhin noch als Online-Klausur geplant
oder ist da schon eine Umplanung? Nein, die Klausur wird weiterhin als Online-Klausur
geplant. Es ist zwar jetzt durchaus denkbar, theoretisch, wenn man auf die Zahlen, sozusagen,
jetzt schaut, dass man vielleicht auch an eine Präsenzklausur denken könnte, aber die könnten
wir sicherlich auch nur mit den, sozusagen, relativ strengen Vorgaben machen, die da eben
auch jetzt das ganze letzte Jahr gegolten hätten. Und das ist zum einen tatsächlich relativ schwierig,
in der verbleibenden kurzen Zeit, das da umzustellen. Also im letzten Sommersemester war der
Lehrstift von Herrn Jäger eigentlich das ganze Semester nur damit beschäftigt, diese Abschlussklausur
zu planen mit 70 Aufsichten und 30 Räumen und so weiter. Und zum zweiten, es ist ja so,
dass trotzdem von den Studierenden ein großer Teil noch nicht geimpft ist im Zweifelsfall und wir
jetzt ja auch das ganze Semester so ein bisschen schon darauf, auch bei den Probeklausuren und so
darauf hingearbeitet haben. Also deswegen möchte ich die Probe-, möchte ich auch die Abschlussklausur,
so wie das von Anfang an geplant und kommuniziert war, als Open-Book-Klausur durchführen. Weil die
anderen Professoren schon ein offizielles Statement gemacht haben, dass es eben offiziell
als online stattfindet. Darum kommt jetzt meine Frage. Okay, also ich hatte das, wie gesagt,
also ich meine, dass das eigentlich so geplant ist, das hatten wir von Anfang des Semesters an
letztlich schon so gesagt und ich hätte jetzt auch, nee, jetzt von mir nicht drauf gekommen,
das zu ändern. Aber klar, wenn man die ganze Diskussion über Lockerungen und so weiter
momentan sieht, haben Sie natürlich recht, kann man das auch offiziell nochmal bestärken. Also ich
werde dann nochmal was in die Stutt-Om-Gruppe per E-Mail dann auch für die, die jetzt heute
nicht dabei sind, nochmal schreiben, um das dann auch klarzustellen, damit da keine Unsicherheiten
bestehen. Also vielen Dank für diesen Hinweis. Okay. Gut, weitere organisatorische Dinge? Nein,
das sieht im Moment nicht so aus. Dann teile ich mal den Bildschirm und wir schauen uns die
Hausaufgaben zusammen an. Das war diesmal eine ganze Reihe von Fragen, aber dafür vieles eher so,
sagen wir mal, ja, Standardfragen im Grunde genommen, also nicht mit irgendwelchen komplizierten
Fällen, sondern wirklich, dass es darum geht, dass wir jetzt hier nochmal gemeinsam so die
Grundstrukturen wiederholen und so das, was Sie auf jeden Fall wissen sollten. Und die erste Frage
dazu ist, welche sind die objektiven, welche sind die subjektiven Voraussetzungen einer Mittäterschaft?
Bitte schön, Herr Linger. Entschuldigung, ich wollte fragen, ob wir vielleicht, bevor wir mit
den Hausaufgaben anfangen, ob ich vielleicht noch eine kurze Frage zur mittelbaren Täterschaft
stellen darf, weil die Frage war gestern in der PÜ, die hat uns da beschäftigt und da sollte ich
mal nachfragen. Die Frage dürfen Sie selbstverständlich vor abstellen. Wir hatten auch im Übrigen für die
erste Frage der Hausaufgaben auch noch eine andere Meldung, die jetzt gleich wieder runtergegangen
ist, aber der Kollege, die Kollegin, das war irgendwie so eine lange kryptische Adresse,
wenn ich das richtig gesehen hatte. Genau, richtig. Sie können sicher dann, ich rufe Sie dann gleich
auf zu Hausaufgaben, aber jetzt klären wir erst diese Frage zu, oder versuchen wir zu klären, diese
Frage zur mittelbaren Täterschaft. Ja, Herr Linger, bitteschön. Genau, und zwar hatten wir in der PÜ den
Fall, dass sozusagen der Hintermann davon ausgeht, dass der Vordermann armungslos ist und bzw.
vorsatzlos ist, aber der Vordermann hat Vorsatz bezüglich der Tat und begeht diese Tat auch,
also dieses vorsatzlos Handelnde. Genau, also das Problem sozusagen eines Irrtums über die eigene
Tatherrschaft, weil ich mir eine, der Hintermann hält das Händchen Vordermann für vorsatzlos.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:20:40 Min
Aufnahmedatum
2021-06-15
Hochgeladen am
2021-06-15 21:17:17
Sprache
de-DE